Allgemeine GeschäftsbedingungenRedaktionsbüro Zwick: Text und Layout - alles aus einer Hand
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Klicken Sie einfach auf das Logo, um uns eine Email zu schicken! Natürlich geht es auch per Schneckenpost: Impressum: Redaktionsbüro Zwick Volker Zwick Meierhofstrasse 19 86473 Ziemetshausen Telefon: +49 8284 929 90 Fax: +49 8284 929 91 |
Lieferungs-
und Geschäftsbedingungen des
Redaktionsbüro Zwick Allgemeines Diese
Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (Material). Geliefertes
Material bleibt stets Eigentum des Redaktionsbüros Zwick. Es wird vorübergehend
zur Ausübung der Rechte für die vereinbarte angegebene Nutzungsarten überlassen.
Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die
Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den
nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit im Lieferschein bzw. in der
Auftragsbestätigung nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich
vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur,
wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Bestellers wird hiermit widersprochen. Für Lieferungen ins Ausland gilt
deutsches Recht. Honorare Jede
vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe
des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu
vereinbaren. Honorare
sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. Honorare
für Aufträge des Bestellers sind unabhängig von der Veröffentlichung
innerhalb 30 Tagen nach der Abgabe der Texte und der Stellung der Rechnung zur
Zahlung fällig. Urheberrecht Für
jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten
Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder
sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit
der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Redaktionsbüros Zwick erlaubt.
Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte
Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Redaktionsbüros Zwick auch dann
nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung
eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens
geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung
gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte
oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Die
Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den
Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Redaktionsbüros
Zwick nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung
des Redaktionsbüros Zwick nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder
sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden. Insbesondere sind verfälschende
oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder
Weglassen nicht gestattet. Das
Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt
werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den
Einsatz elektronischer Hilfsmittel. Das
Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht
verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der
publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und
Richtlinien) verpflichtet. Montagen
sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen. Ein
Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer
Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum
einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen
die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt. Die
Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten.
Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte
durch den Besteller nicht verbunden. Der
Besteller ist verpflichtet, dem Redaktionsbüro Zwick ein Belegexemplar gem. §
25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern. Haftung,
Kosten Der
Besteller haftet für das überlassene Material (Testgeräte, Fotos, Dias) bis
zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung.
Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. |
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